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Visa für die Ukraine
EU-Staatbürger benötigen kein Visum
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Ukraine Visum - Ukraine Botschaft - Visum Ukraine

Touristenvisum zur einmaligen Einreise (bis zu 6 Monaten gültig)
Visumart Bearbeitungszeit mit Buchung ohne Buchung
Normal min. 16 Arbeitstage  85,- €  95,- €
Express 10−15 Arbeitstage 95,- € 105,- €
Blitz 5−9 Arbeitstage 150,- € 160,- €
Sonderzeit 2T 2−3 Arbeitstage 190,- € 200,- €
 
Touristenvisum zur zweimaligen Einreise (bis zu 6 Monaten gültig)
Visumart Bearbeitungszeit mit Buchung ohne Buchung
Normal min. 16 Arbeitstage  130,- €  140,- €
Express 10−15 Arbeitstage 140,- € 150,- €
Blitz 5−9 Arbeitstage 250,- € 260,- €
Sonderzeit 2T 2−3 Arbeitstage 290,- € 300,- €
 
Touristenvisum zur mehrmaligen Einreise (bis zu 6 Monaten gültig)
Visumart Bearbeitungszeit mit Buchung ohne Buchung
Normal min. 16 Arbeitstage 290,- € 300,- €
Express 10−15 Arbeitstage 300,- € 310,- €
Blitz 5−9 Arbeitstage 490,- € 500,- €
Sonderzeit 2T 2−3 Arbeitstage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage
 

Für die Beantragung Ihres Visums benötigen wir folgende Unterlagen:
• Ihren Reisepass, der nach Ablauf des beantragten Visums noch mindestens drei Monate gültig sein muss und noch über mindestens zwei freie Seiten verfügt
• ein Passfoto
• einen ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Visumsantrag (Den Sie online ausfüllen, ausdrucken und dann unterschreiben oder herunterladen, ausdrucken, mit Druckbuchstaben ausfüllen und unterschreiben)
• Kinder bis zu 14 Jahren, benötigen kein eigenes Visum, wenn sie im Pass des Elternteils mit eigenem Passbild vertreten sind und die Eintragung des Kindes in das Visum des Elternteils mit beantragt wird, ansonsten benötigt das Kind einen eigenen Kinderausweis und ein eigenes Visum
• Kopie des Versicherungsscheines der AXA−Colonia Krankenversicherung AG, die wir ihnen gerne vemitteln
• einen von Ihnen unterschriebenen Vertrag (das Angebot für den Vertrag mailen, faxen oder schicken wir Ihnen auf Anfrage umgehend zu)
• eine Kopie des Überweisungs− oder Einzahlungsbelegs über 100 % des Visumspreises
• für Bürger aus Drittländern (ausser EU, Australien, Japan und USA u.a.) ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden
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